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Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Wir sind das Freilicht-Museum Neuhausen ob Eck und gehörten zum Landrats-Amt Tuttlingen.
Wir möchten unsere Internet-Seite barriere-frei machen.

So wie es im Gesetz steht.
Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung für das Gesetz ist: L-BGG
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite  https://freilichtmuseum-neuhausen.de

Manche Dinge auf unserer Internet-Seite sind noch nicht barriere-frei!

Zum Beispiel:

  • Bei unseren Filmen fehlen die Untertitel.
  • Bei manchen Bildern fehlen die Beschreibungen für blinde Menschen.
  • Es gibt noch PDF-Dokumente, die nicht barriere-frei sind.

Aber wir machen alle diese Dinge noch barrierefrei.

Darum brauchen wir noch etwas Zeit.

Wir schreiben noch mehr Texte in leichter Sprache.

Und wir machen noch mehr Filme in Gebärden-Sprache.

Wir machen unsere PDF-Dokumente noch barriere-frei.

Wer hat diese Erklärung geschrieben?

Wir haben die Erklärung selbst geschrieben.

Wir haben unsere Internet-Seite angeschaut.

Wir haben überlegt:

  • Was ist schon barriere-frei?
  • Was müssen wir noch barriere-frei machen?

Dann haben wir diese Erklärung geschrieben.

Wir haben die Erklärung am 19. Juli 2024 geschrieben.

Sie möchten Barrieren melden?

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?

Vielleicht können Sie etwas nicht lesen oder verstehen?

Wir möchten ihnen helfen.

Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

Sie können uns auch eine E-Mail an die Adresse: info@freilichtmuseum-neuhausen.de schicken.

Sie möchten sich beschweren?

  • Haben Sie ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?
  • Haben Sie uns das in einer E-Mail oder Nachricht geschrieben?
  • Haben Sie lange gewartet?
  • Aber Sie haben keine Antwort bekommen?
  • Oder die Antwort hat Ihnen nicht geholfen?

Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden.

Die Adresse der Schlichtungs‐Stelle ist:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle 
Else‐Josenhans‐Straße 6 
70173 Stuttgart 

Telefon: 0711 123 39375 
E‐Mail:  schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite:  https://barrierefreiheit‐bw.de

Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld. (Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.)

Oder Sie können die Landes-Behinderten-Beauftragte von Baden-Württemberg fragen.
Sie heißt Simone Fischer.

Das ist die Adresse:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Das ist die Telefon-Nummer:
Tel.: +49 711 2793360

Das ist die E-Mail-Adresse:
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de.

Sie können auch die Behinderten- und Inklusionsbeauftragte vom Landratsamt Tuttlingen fragen.

Die kommunalen Beauftragten sind immer nur für eine bestimmte Stadt oder einen bestimmten Landkreis zuständig.
Sie heißt Karin Jesse.

Hier sind die Kontaktinfos von Frau Karin Jesse.

Die ganze Erklärung zur Barrierefreiheit in Alltags-Sprache kann man nachlesen.

Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013