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Öffnungszeiten

26. März bis 6. November 2022
Dienstag - Sonntag, 9 - 18 Uhr
Einlass bis 17.00 Uhr
(an Feiertagen auch montags geöffnet!)

Telefon

Info-Service: +49 (0)7461 / 926 3200
Museumskasse: +49 (0)7467 / 1391

Adresse

Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck
Museumsweg 1
78579 Neuhausen ob Eck

Anreise

Mit der Bahn nach Tuttlingen,
von dort mit dem Bus 340 nach
Neuhausen ob Eck (Fahrplan nach Neuhausen / Fahrplan nach Tuttlingen).
Mit dem Auto über die B 311
nach Neuhausen ob Eck.

Teilnahmebedingungen für den Instagram- Wettbewerb „#lieblingsplatzFLM“

  1. Durchführung des Fotowettbewerbs und Einverständniserklärung

1.1 Initiator des Fotowettbewerbs sind die fünf Freilichtmuseen Freilichtmuseum Beuren (In den Herbstwiesen, 72660 Beuren), Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck (Bahnhofstraße 123, 78532 Tuttlingen), Hohenloher Freilandmuseum Schwäbisch Hall-Wackershofen (Dorfstraße 53, 74523 Schwäbisch Hall- Wackershofen), Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach (Griesweg 30, 88427 Bad Schussenried), Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof (77793 Gutach).

Der Wettbewerb wird von diesen Freilichtmuseen ausgerichtet und durchgeführt. Es handelt sich um eine befristete Aktion, an der ausschließlich zu den folgenden Bedingungen teilgenommen werden kann.

1.2 Der Fotowettbewerb steht in keinerlei Verbindung zum Unternehmen Instagram. Verantwortlich für die Durchführung des Fotowettbewerbs sind daher ausschließlich die fünf Freilichtmuseen.

Die Freilichtmuseen stellen Instagram von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind nicht an Instagram zu richten, sondern an die Freilichtmuseen.

1.3 Durch die Teilnahme am Fotowettbewerb bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt.

 

  1. Teilnahmevoraussetzungen und Einräumung von Nutzungsrechten

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Freilichtmuseen und ihre Angehörigen.

2.2 Die Teilnahme ist ausschließlich über Instagram möglich. Dies setzt die Installation einer Instagram-Applikation (App) sowie einen eigenen Instagram-Account voraus, der öffentlich ist. Jeder Teilnehmer darf nur mit einem Instagram-Account teilnehmen und nur ein Foto einreichen.

2.3 Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der/die Teilnehmer/in auf dem eigenen Instagram-Account ein selbst aufgenommenes Bild zum Thema „Mein Lieblingsplatz im Freilichtmuseum…“ hochladen und dieses in dem Beschreibungstextfeld mit dem Hashtag #lieblingsplatzFLM taggen und den Instagram-Account des jeweils abgebildeten Freilichtmuseums verlinken. Der/die Teilnehmer/in muss außerdem den Instagram-Account des jeweils abgebildeten Freilichtmuseums abonnieren.

WICHTIG: Mit der Teilnahme bestätigt der/ die Teilnehmer/in, dass er/ sie der/die Urheber/in der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der/ die Teilnehmer/in bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der/ die Teilnehmer/in die Freilichtmuseen gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Außerdem ist bei auf dem Foto abgebildeten Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen die Zustimmung von den Rechteinhabern einzuholen.

2.4 Der/die Teilnehmer/in räumt den Freilichtmuseen im Fall einer Nominierung unentgeltlich die zeitlich uneingeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an dem eingesandten Bild zum Zwecke der Präsentation in den Print- und Onlinemedien der Freilichtmuseen ein. Dazu stellt der/die Teilnehmer/in nach Bekanntgabe der Gewinner sein Bild im Originalformat zur Verfügung. Die Freilichtmuseen verpflichten sich, bei Veröffentlichung des Fotos den Namen des Teilnehmers als Fotograf/Urheber anzugeben.

2.5 Der/die Teilnehmer/in garantiert, dass das Foto nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine sonstigen Beanstandungen auslöst. Er steht insbesondere dafür ein, dass das Foto keine pornografischen, rassistischen, anderweitig anstößigen oder illegalen Inhalte enthält und auch keine Urheber- oder Markenrechte verletzt.

 

  1. Gewinn

3.1 Die drei Gewinner-Bilder erhalten jeweils zwei Freikarten für ein teilnehmendes Freilichtmuseum ihrer Wahl.

3.2 Eine Änderung des Gewinns ist nicht möglich. Weiterhin behalten sich die Freilichtmuseen vor, den Gewinn aus bestimmten Gründen (z. B. fehlendes Einverständnis bei Fotos aus Unternehmen) zu stornieren.

 

  1. Aktionszeitraum, Ermittlung des Gewinners und Abwicklung

4.1 Der Fotowettbewerb findet im Zeitraum vom 17. bis zum 31. August 2020 statt. Die Teilnahme hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen.

4.2 Unter den Bildern aller Teilnehmer/innen nominieren die Freilichtmuseen durch eine Jury drei Bilder. Die Jury setzt sich zusammen aus Mitarbeitern der fünf Freilichtmuseen. Diese drei Bilder teilen alle fünf Museen in ihren Instagram-Stories und lassen ihre Follower per Likes abstimmen. Je nach Anzahl der Likes gewinnt der Teilnehmer den 1., 2. oder 3. Platz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4.3 Die drei Gewinner/innen werden nach dem 30. August 2020 auf allen fünf Instagram-Accounts veröffentlicht und im Beschreibungstext mit den Namen des jeweiligen Instagram-Accounts erwähnt. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der/die Gewinner/in ausdrücklich einverstanden.

4.4 Zugleich wird der Gewinner/die Gewinnerin per Direktnachricht über Instagram benachrichtigt und über die weitere Gewinnabwicklung informiert. Der/die Nominierte sendet dem auf dem Bild abgebildeten Freilichtmuseum innerhalb von 5 Tagen das Gewinnerbild im Originalformat zu.

4.5.Für den Gewinnfall erklärt der/ die Teilnehmer/ in sein Einverständnis, dass Vor- und Nachnamen der Gewinner auf den Webseiten der Freilichtmuseen sowie den Social Media Auftritten, Newslettern und Pressemitteilungen der Freilichtmuseen veröffentlicht werden dürfen.

4.5 Bestätigt der/die Gewinner/in die Annahme des Gewinns nicht innerhalb von 7 Tagen unter Angabe seiner vollständigen Kontaktadresse, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Dann wird ein/e Ersatzgewinner/in ermittelt. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist für die Richtigkeit insbesondere seiner/ihrer E-Mail- und Postadresse selbst verantwortlich.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

5.1 Die fünf Freilichtmuseen übernehmen keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die sich aus einer Teilnahme am Wettbewerb ergeben können. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht dafür, dass die Teilnahme den Erwartungen und Vorstellungen der Teilnehmer entspricht.

5.2 Die Freilichtmuseen übernehmen außerdem keinerlei Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktion der Instagram-Accounts oder der darauf eingestellten Inhalte im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb. Insbesondere nicht dafür, dass Fotos und Daten aufgrund technischen oder menschlichen Versagens gelöscht oder beschädigt werden oder verloren gehen.

5.3 Die Freilichtmuseen behalten sich vor, den Fotowettbewerb (auch ohne vorherige Ankündigung) ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer/innen gegenüber den Freilichtmuseen entstehen.

5.4 Die fünf Freilichtmuseen sind ferner nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. Sie behalten dennoch vor, deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

 

  1. Datennutzung

6.1 Die fünf Freilichtmuseen verarbeiteen personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung dieses Fotowettbewerbs und dessen Gewinnabwicklung gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.

6.2 Jede/r Teilnehmer/in kann jederzeit Auskunft über seine/ihre bei den Freilichtmuseen gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten sowie deren Berichtigung und Löschung verlangen.

6.3 Soweit im Rahmen des Wettbewerbs Funktionen von Instagram genutzt werden (z. B. Direct Message), erfolgt die Datennutzung im Rahmen der Instagram Datenschutz- und Nutzungsbedingungen.

 

  1. Ausschluss vom Wettbewerb

Die fünf Freilichtmuseen behalten sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, soweit Zweifel am Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bestehen, insbesondere, wenn erkennbar ist, dass das Foto nicht von der Person selbst aufgenommen wurde.

Zum Ausschluss führt weiterhin die mehrfache Teilnahme mit unterschiedlichen Instagram-Accounts sowie mit unwahren Personenangaben. Der Teilnehmer wird ebenfalls vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.

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